ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen Vertrag über Supervision bzw. Coaching. Sie werden Auftraggeber*innen mit dem Vertragsangebot der Supervisorin/ Coach ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht und gelten als Bestandteil des Vertrages.

§ 1 Ablauf eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses

Themenfelder und Zielsetzungen

Zum Beginn eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses werden die relevanten Themenfelder und potenzielle Zielsetzungen für den geplanten Beratungsprozess erhoben und ggf. weiter konkretisiert. In die Erhebung der Themenfelder und Zielsetzungen werden die Supervisand*innen bzw. Coachees und ggf. Vertreter*innen der Organisation, in der der Beratungsprozess stattfindet, einbezogen.

§ 2 Haltung und Qualität

Mitgliedschaft in einem Fach- und Berufsverband

Als Mitglied im Fach- und Berufsverband der „Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V.“ (DGSv) ist die Supervisorin/Coach Teil eines Qualitätsverbundes und verpflichtet sich damit auf die Einhaltung der ethischen Leitlinien und der Mitgliederordnung der DGSv (siehe hierzu www.dgsv.de). Dies trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der angebotenen Beratungsleistungen bei.

Qualitätssicherung und -entwicklung

Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt die Supervisorin/Coach regelmäßig geeignete Maßnahmen aus dem Qualitätsmanagement der DGSv sowie kollegiale Beratung, Kontrollsupervision und regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Ombudsstelle

Im Falle von Differenzen und Beschwerden steht dem*der Auftraggeber*in die unabhängige Ombudsstelle der DGSv zur Verfügung. Beschwerden können direkt an die Ombudsstelle zur weiteren Bearbeitung gemeldet werden (siehe hierzu www.dgsv.de).

§ 3 Abrechnungsmodalitäten, Stornierungen, Ausfallkosten

Absagen von einzelnen Sitzungen

Wird eine Supervisions- bzw. Coachingsitzung von Seiten der Supervisand*innen bzw. Coachees oder seitens ihrer Organisation abgesagt und trotz beidseitigen Bemühens kein Ausweichtermin gefunden, so wird das Sitzungshonorar wie folgt in Rechnung gestellt:

  • bis 48 h vor Sitzungstermin: keine Berechnung von Ausfallhonorar
  • ab 48 h vor Sitzungstermin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar
  • ab 24 h vor Sitzungstermin: 100 % des Honorars als Ausfallhonorar

Sollte eine Sitzung auf Wunsch der Supervisand*innen bzw. Coachees oder seitens ihrer Organisation verkürzt werden, wird gleichwohl das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Zeit fällig.

Umsatzsteuer/ Rechnungslegung

Die Honorarkosten werden idR im Anschluss an geleistete Sitzungen in Rechnung gestellt. Die aufgeführten Kosten sind aufgrund § 19 UstG umsatzsteuerfrei. Für die Richtigkeit einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG ist nur die Supervisorin/Coach verantwortlich.

§ 4 Vereinbarung zur Verschwiegenheit

Grundsätzlich verpflichtet sich die Supervisorin/Coach zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen sie im Laufe ihrer Tätigkeit Kenntnis erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus.

Die Supervisorin/Coach behält sich zur Qualitätssicherung nach § 2 vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen. Es wird gewährleistet, dass in der Beratung kein Rückschluss auf den Supervisionsprozess gezogen werden kann.

Grundsätzlich wird sich die Supervisorin/Coach organisationsintern nach dem Grundsatz verhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der Supervisand*innen bzw. Coachees zu wahren ist.

Die Supervisand*innen bzw. Coachees werden zu Beginn des Beratungsprozesses darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, sollten sie je Informationen zu Inhalten oder zum Prozess einer Supervision oder eines Coaching organisationsintern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit der Supervisorin/Coach und den anderen an der Beratung Teilnehmenden abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen.

Erhält die Supervisorin/Coach im Laufe des Supervisions- oder Coachingprozesses Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher (z. B. über Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o.ä.) Relevanz, wird die Supervisorin/Coach mit den Supervisand*innen bzw. Coachees besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Organisationsvertreter* innen umgehend informiert werden.

§ 5 Datenschutz, DSGVO, Einwilligung

Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner*innen im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen von der Supervisorin/Coach erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können.

Die Supervisorin/Coach legt (elektronische) Akten an. Sie stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten) durch die Supervisorin/Coach dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der*die Auftraggeber*in ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO).

Die Supervisorin/Coach wird die Supervisand*innen bzw. Coachees zum Beginn des Beratungsprozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche schriftliche Einwilligung durch die Supervisand*innen bzw. Coachees ist damit nicht mehr erforderlich (BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86).

Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den*die Auftraggeber*in eintreten. Ein Widerruf kann per E-Mail erfolgen.

§ 6 Steuern, Sozialabgaben, Haftung

Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Supervisionsvertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird. Die Supervisorin/Coach sichert zu, dass sie nicht scheinselbständig ist.

Die Supervisorin/Coach sichert zu, dass sie ihre aus einem Auftrag erwirtschafteten Umsätze korrekt versteuert und ggf. fällige Abgaben zur Sozialversicherung vornimmt.

Die Supervisorin/Coach haftet nur

  • im Falle von vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung bei Ansprüchen aus der Verletzung
    von Leben und Gesundheit
  • im Falle von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
  • im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten

Die Supervisorin/Coach hat zur Absicherung ihrer Tätigkeit eine berufliche Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.000.000,00 € für Personen- und/oder für Sachschäden bei der Feuersozietät Berlin Brandenburg abgeschlossen.

Berlin, den 19. 10. 2023, Supervisorin/Coach: Andrea Walter-Gröger

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